SMC Model Management e. Kfr.
Handelsregister -Nummer: HRA 10826
Amtsgericht Wiesbaden
Agenturleiterin:
Véronique Kern
Gertrud-Bäumer-Strasse 22
65189 Wiesbaden
Deutschland
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Business Register Nr. Handelsregister-Nummer HRA 10826
Amtsgericht Wiesbaden
VAT Nr.: 40 834 80179
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Steuernummer: 40/834/80/179
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Mobile +49(0)173-99 99 997
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Datenschutz
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- Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
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Stiftstrasse 18
D-65183 Wiesbaden
Vertreten durch:
Geschäftsführer Fouzia Véronique Kern
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E-Mail: info@supermodelsconnect.com
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- Soziale Medien
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- Analyse Tools und Werbung
Google Analytics
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IP Anonymisierung
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Browser Plugin
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Widerspruch gegen Datenerfassung
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Auftragsdatenverarbeitung
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Demografische Merkmale bei Google Analytics
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Google reCAPTCHA
Wir nutzen “Google reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 AmphitheatreParkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).
Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.
Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.
Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.
- Newsletter
Newsletterdaten
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- Plugins und Tools
YouTube
Unsere Website nutzt Plugins der von Google betriebenen Seite YouTube. Betreiber der Seiten ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA.
Wenn Sie eine unserer mit einem YouTube-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird dem YouTube-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben.
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Die Nutzung von YouTube erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy.
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.
Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
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Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Google Maps
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Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Buchungsbedingungen
AGB, Stand 01.07.2015
§ 1 Geltungsbereich
Gegenstand des Vertrages sind die Rechtsbeziehungen zwischen dem
Fotomodel (nachfol-gend auch “Model”), SMC Model Management und den
jeweiligen Kunden. Unsere Bu-chungsbedingungen gelten insofern
ausschließlich, sofern nicht individuell abweichende Ver-einbarungen
getroffen werden.
§ 2 Vertragsvermittlung und Honorar
(1) SMC Model Management vertritt die Models gegenüber dem Kunden. Sie
gibt Erklärun-gen gegenüber dem Kunden jeweils im Namen und im Auftrag
des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei SMC Model Management
bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes
schriftlich vereinbart wird.
(2) Für die Vermittlung des Models zahlt der Kunde an SMC Model
Management eine Provi-sion i.H.v. 20 % des vereinbarten Modelhonorars
oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. MwSt, sofern nicht eine
abweichende Regelung getroffen wurde. Jegliche Haftung von SMC Model
Management aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem
Provisionsanspruch von SMC Model Management aufzurechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vermittlungsprovision auch für
Folgebuchungen zu zahlen, solange das Model sich von SMC Model
Management vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter
Umgehung von SMC Model Management zu unterlassen.
§ 3 Buchungen
(1) Festbuchung
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. SMC Model Management
wird diese auf Wunsch des Kunden unverzüglich schriftlich bestätigen und
die wesentlichen Buchungsde-tails angeben.
(2) Option
Hierbei handelt es sich um Reservierungen zu einem verbindlichen
Termin. Sie verfallen, wenn nicht spätestens einen Arbeitstag (bis 18.00
Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Arbeitstag nach
Aufforderung durch SMC Model Management eine Festbuchung erfolgt.
Samstag und Sonntag sind keine Arbeitstage. Es gilt deutsche
Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es
sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option
mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der
Rangfolge auf.
(3) Wetterbuchung
Dieses sind Buchungen, welche unter der Bedingung einer bestimmten
Wetterlage erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich
hierbei um Schönwetterbuchungen.
Sie sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen
ausdrücklich als solche be-zeichnet werden. Liegen die
buchungsgegenständlichen Wetterbedingungen nicht vor oder ist die
Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber SMC Model
Management bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn
absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des
vereinbarten Modelhonorars.
§ 4 Rücktritt von der Buchung
(1) Von einer Festbuchung kann jederzeit aus wichtigem Grund
zurückgetreten werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Fälle
höherer Gewalt sowie Umstände, die eine Durch-führung des Auftrags
unzumutbar machen. Der Rücktritt ist gegenüber SMC Model Manage-ment
unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe unter deren Darlegung zu
erklären.
(2) Ein Rücktritt aus anderen Gründen hat so viele Arbeitstage vor
Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden
sind, mindestens jedoch 48 Stunden.
(3) Geht die Rücktrittserklärung bei SMC Model Management bis 12 Uhr
mittags ein, so ist dieser Tag bei der Berechnung der Rücktrittsfrist
i.S.v. Abs. 2 mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Arbeitstage.
Es gilt deutsche Zeitrechnung.
(4) Der Rücktritt von Tages- und Stundenbuchungen kann bis zu 24
Stunden vor Arbeitsbe-ginn erklärt werden.
(5) Sagt das Model einen Auftrag nach Buchung ab, wird SMC Model
Management bemüht sein, erforderlichenfalls unter Einschaltung anderer
Agenturen für den Kunden einen adäqua-ten Ersatz zu finden.
(6) Erfolgt ein Rücktritt nicht rechtzeitig i.S.d. vorstehenden
Regelungen oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Honorar gem. §
2 zu bezahlen.
§ 5 Arbeitszeit des Models
(1) Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer
Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, wird die
Leistung des Models in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr
erbracht, im Falle einer Tagesbuchung mit einer Stunde Mittagspause.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am
vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.
(3) Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro
angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu
30 Minuten wird in der Regel aus Kulanz nicht berechnet.
(4) Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen
Hotel/Flughafen und Arbeitsort ist Arbeitszeit. An- und Abreise
(zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden i.d. Regel aus Kulanz
nicht berechnet.
§ 6 Honorar des Models
(1) Das Honorar des Models setzt sich zusammen aus seiner Vergütung,
dem Entgelt für Nut-zungsrechte sowie anfallender Umsatzsteuer.
(2) SMC Model Management geht bei einer Buchung und der Preisbemessung
in Ermangelung anderweitiger Angaben des Kunden davon aus, dass es sich
um Aufnahmen oder das Vorführen von Bekleidung und/oder zur Mode
gehörenden Accessoires wie z.B. Nachtwä-sche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe,
Frisuren, Brillen etc., welche in Verbindung mit Mode gestaltet werden,
handelt (Modetarif). Hierauf bezieht sich das angebotene oder
vereinbarte Honorar.
(3) Sollte der Auftrag statt dessen Miederwaren, Tagwäsche, Akt,
Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme
betreffen, ist auf das vereinbarte Honorar mangels einer ausdrücklichen
Vereinbarung und unbeschadet weitergehender Rechte pauschal ein Zuschlag
in Höhe von 100 % bei Akt und je 50 % im Falle von Miederwaren und
Tagwäsche zu zahlen. Im übrigen richtet sich die zu zahlende Vergütung
nach dem Umfang der Nutzung.
(4) Mangels einer anderweitigen Regelung gilt außerdem jede Buchung
durch einen Kunden als Tagesbuchung. Handelt es sich tatsächlich um eine
Halbtags- oder Stundenbuchung, so beträgt das Honorar im Falle von
Models, die am Arbeitsort ansässig sind, mindestens 50 % des
Tageshonorars. Im Falle von nicht am Arbeitsort ansässigen Models
beträgt es 100 %.
§ 7 Reisekosten und -spesen
(1) Der Kunde vergütet die An- und Abreise des Models zum und vom
Arbeitsort dann, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen
Arbeitszeit der Models (siehe dazu oben § 5 Abs. 1) erfolgt. Die
Reisetagevergütung beträgt bei Aufträgen
– von bis zu 2 Arbeitstagen: 1/2 Tageshonorar,
– ab 2 Arbeitstagen: keine Reisetagevergütung, es sei denn, die An-
bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.
(2) Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden bei am Arbeitsort
ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen nicht berechnet.
Angefallene Taxikosten werden bei Halbtags- und Stundenbuchungen
vollständig, ansonsten nur ab Stadtgrenze berechnet. Bei gemeinsamen
Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die
entstandenen Reise-, Ver-pflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden
getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen
Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Model
für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten
den je-weiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§ 8 Honorarzahlung
(1) Der Honoraranspruch entsteht mit Ausführung des Auftrags. Er ist
spätestens bei Rech-nungserhalt ohne Abzüge in Euro zur Zahlung fällig.
(2) Reisekosten werden nach Wahl von SMC Model Management in
Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt.
§ 9 Abrechnung gegenüber dem Kunden
(1) Die Gesamtabrechnung der Honorare und Kosten des Models sowie der
Provision durch SMC Models Management erfolgt gegenüber dem Kunden
einheitlich durch SMC Model Management.
(2) SMC Model Management versichert, von Model zur Abrechnung
beauftragt und zum Geldempfang bevollmächtigt zu sein.
§ 10 Leistungsstörungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, beim Auftreten von Leistungsstörungen
und Problemen SMC Model Management umgehend unter Angabe aller zur
Beurteilung und Problemlösung erfor-derlichen Informationen zu
informieren. Soweit möglich soll eine fotografische Dokumentati-on
erfolgen. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht
verantwortlich. Bei vom Model zu vertretenden Leistungsstörungen, welche
die Auftragsdurchführung unmöglich machen, entfällt der Anspruch auf
Honorar und Reisekostenerstattung. Werden mit dem Mo-del dennoch
Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf Ansprüche
und Rechte aus Leistungsstörung.
(2) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes
Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies
aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so
verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der
Grundlage des Überstundenhonorars.
(3) Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende
Versicherung für das Model abzuschließen. Ist SMC Model Management das
einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt
worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und
erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten
Gesamthonorars.
(4) Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models und von SMC Model
Management aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar
beschränkt. Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
§ 11 Einräumung von Rechten
(1) Mangels anderweitiger Vereinbarung werden ausschließlich dem
jeweiligen Vertragspart-ner/Kunden Rechte an den im Rahmen des
Vertragsverhältnisses entstandenen Bildern für den Zeitraum von einem
Jahr zur Nutzung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und
ausschließlich zu dem vereinbarten Verwendungszweck, für das vereinbarte
Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist
beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens jedoch 2 Monate nach
Erstellung der Bilder.
(2) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate,
Internet, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des
Modelnamens bedarf einer ausdrücklichen schrift-lichen Einwilligung
durch SMC Model Management als Vertreterin des Models.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht
gestattet und nur mit aus-drücklicher schriftlicher Einwilligung unter
konkreter Angabe des Verwendungszwecks mög-lich.
(3) Jede Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden
Bedingung der Zahlung des vereinbarten Entgelts hierfür. Jegliche
Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist
unzulässig.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (Kunde, SMC Model
Management und Model) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für alle Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag
einschließlich der Nutzungsrechte ist der Sitz von SMC Model Management.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der
Buchungen und Abwei-chungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach
vorheriger Absprache mit SMC Model Management vorzunehmen und es zu
unterlassen, Models in direktem Kontakt zu Buchungs-änderungen oder
-ergänzungen anzuhalten.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. An Stelle
einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die
Ausfüllung von Vertragslücken.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland ist Wiesbaden.